vielen Dank für Ihre email vom 21.12.2012.
Sie sagten mir seinerzeit, nach der Vorstellung der Ausbauplanung im Arzberger Stadtrat voraussichtlich Ende 2012 würde es eine Gesamtschau für die Öffentlichkeit geben, dann würde ich die gewünschten Informationen erhalten, und baten mich, mich bis dahin zu gedulden.
Am 10.12.2012 wurde die Planung dem Arzberger Stadtrat vorgestellt.
Wann und wo findet nun also die Vorstellung für die Öffentlichkeit statt? Wann erhalte ich das von Ihnen versprochene und seit Ende 2011 vorliegende Ergebnis der immerhin nicht billigen Machbarkeitsstudie der vierspurigen Nordumfahrung?
Sie sagten mir auch, für die Fortschreibung des neuen Bundesverkehrswegeplans würden alle Projekte, die bis 2015 noch nicht in Bau sind, einer erneuten, bundesweit einheitlichen Bewertung unterzogen, bei der die aktuellen Verkehrszahlen und die darauf aufbauenden Prognosen einfließen würden; insoweit brauche ich nicht zu befürchten, "dass die verkehrlichen Entwicklungen an der Bundesgrenze bei Schirnding nicht in der Gesamtbeurteilung des B303 Ausbaus berücksichtigt werden."
Per separater email schicke ich Ihnen diverse Grafiken, basierend auf den offiziellen Informationen des Bayerischen Innenministeriums selbst.
Die Verkehrszahlen rechtfertigen keinen Ausbau.
Warum also stehen auf der Wunschliste Bayerns für den neuen Bundesverkehrswegeplan
- ein vierspuriger Ausbau der bestehenden B303 zwischen Marktredwitz West und der Landesgrenze bei Schirnding
- eine dreispurige, weiträumige Umfahrung von Tröstau
- ein dreispuriger Neubau von der A9 nach Bischofsgrün mit bis zu 11 km Länge?
Sie sagen, der Bund fällt die abschließende Entscheidung über ein Projekt. Aber warum reicht Bayern nicht erforderliche Projekte überhaupt ein?
So etwas ist ein Fall für den Bund der Steuerzahler. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist mittlerweile auch der Bayerische Oberste Rechnungshof mit den Planungskosten in Sachen B303-Ausbau befasst. Wie Sie wissen, hat das Bundesverkehrsministerium zum Teil wiederholt erklärt, dass es nicht erforderlich ist, die bestehende Ortsumgehung von Schirnding weiter auszubauen, dass der vierspurige Ausbau zwischen Marktredwitz West und der A93 volkswirtschaftlich nicht rentabel ist und somit nicht erfolgen kann, und auch ein vierspuriger Ausbau zwischen Schirnding und der A93 ist nicht erforderlich.
Ich freue mich darauf, in der Angelegenheit wieder von Ihnen zu hören und verbleibe bis dahin
Mit freundlichen Grüßen