Kerstin Popp hat auf Aufforderung der Süddeutscher Verlag GmbH zwei von ihr beanstandete Texte zum Thema lokale Presse und Fichtelgebirgsautobahn entfernt.
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"vielen Dank für Ihre email vom 11.07.2012.
Die beiden beanstandeten Texte habe ich unverzüglich entfernt. (...)
In dem von Ihnen angeführten Referenzfall geht es, wenn ich es richtig lese, darum, dass jemand nicht an ihn gerichtete, offensichtlich auf unlautere Weise beschaffte emails von deutlich ersichtlichem Geheimhaltungsinteresse im Internet veröffentlicht hat. Wenn ich es richtig lese lautet die Schlußfolgerung, dass das ungefragte Veröffentlichen von E-mails nicht per se rechtswidrig oder rechtmäßig ist.
Aber ich veröffentliche keine E-mails im Internet. (Außer meinen eigenen.)
Persönlichkeitsrecht ist essentiell. Was die berufliche Sphäre angeht, habe ich gelesen, dass man sich in bestimmten Bereichen von vornherein auf die Beobachtung seines Verhaltens durch eine "breitere Öffentlichkeit wegen der Wichtigkeit, die seine Tätigkeit hierfür für andere hat, einstellen muß." Die Tätigkeit eines Leseranwalts, der nicht nur den Worten seiner Zeitung selbst nach ("wird sich künftig um alle Wünsche und Anregungen an die Redaktion kümmern"), sondern auch seinen eigenen Worten nach, sowie erfahrungsgemäß, d e r Kontakt der Bürger zur Redaktion ihrer Tageszeitung ist, welche in ihrer Region eine Monopolstellung innehat, dürfte von Wichtigkeit für andere sein.
(...) Ich danke Ihnen für Ihren Hinweis, für Ihre Zeit und Mühe
und verbleibe